Inhaltsversicherung, Versicherungsort
Version vom 11. Februar 2018, 10:44 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume.
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.
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