Unfallversicherung gesetzliche, versicherter Personenkreis
Version vom 24. März 2018, 08:28 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung sind
- Beschäftigte,
- Kind, das eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten besucht,
- Schüler,
- Student,
- Auszubildender,
- Landwirt,
- Pflegeperson,
- Helfer bei Unglücksfällen,
- Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz,
- Blutspender oder Organspender,
- Unternehmer,
- Selbstständiger oder Freiberufler,
- mitarbeitende Ehegatten.