Hausratversicherung, Wertgegenstandsliste
Version vom 23. Mai 2018, 09:46 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ist der Begriff „Wertsachen“ fest definiert. Hierzu zählen, wie z.B.
- Bargeld
- Urkunden
- Sparbücher
- Wertpapiere
- Schmuck
- Edelsteine
- Perlen
- Alle Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber
- Briefmarken
- Münzen
- Telefonkarten
- Medaillen
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken und Collagen
- Antiquitäten, nicht jedoch Möbelstücke
Im Versicherungsfall ist die Entschädigung für Wertsachen im Regelfall auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenze kann in der Regel gegen einen Mehrbeitrag erhöht werden. Hierzu ist zu empfehlen eine Wertgegenstandliste zu erstellen, um zu prüfen, welche Entschädigungsgrenze erforderlich ist.