Rentenversicherung gesetzliche, Rentenberater
Version vom 27. Mai 2018, 14:20 Uhr von Smieskol (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Rentenberater sind Rechtsbeistände mit Teilerlaubnis für das Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erlaubnis erteilt der Amts- oder Landgerichtspr…“)
Rentenberater sind Rechtsbeistände mit Teilerlaubnis für das Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erlaubnis erteilt der Amts- oder Landgerichtspräsident nach Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde. Die Beratung durch einen Rentenberater ist gebührenpflichtig im Gegensatz zu den Beratungen in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder bei den Versichertenältesten oderVersichertenberatern der gesetzlichen Rentenversicherung.