Versicherungen auf Reisen
Version vom 28. Mai 2018, 10:15 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
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- Gesetzliche Krankenkassenversicherung / örtlicher Geltungsbereich / Sozialabkommen
- Private Krankenkostenvollversicherung / örtlicher Geltungsbereich / Auslandaufenthaltsdauer / Rechnungsstellung
- Private Krankenzusatzversicherung
- Private Reisekrankenzusatzversicherung
- Privathaftpflichtversicherung / Geltungsbereich / Forderungsausfallsdeckung
- Rechtsschutzversicherung / Geltungsbereich / Kautionsdeckung
- Kfz-Versicherung / Reise mit dem eigenen Kfz / Mallorcapolice
- Hausratversicherung / Abwesenheitsdauer / Aussenversicherung
- Durch eine längere Abwesenheitsdauer und dem Unbewohntsein und der fehlenden Beaufsichtigung erhöht sich das
- Schadensfallsrisiko. Der Versicherer räumt i.d.R. eine Abwesenheitsdauer von bis zu 60 Tagen ein. Fragt man nach, wird meistens diese Frist verlängert. Es ist erforderlich eine längere Abwesenheitsdauer als 60 Tage dem Versicherer anzuzeigen. Nur ein Versicherungsvergleich hilft hier weiter. die besten Leistungen sichtbar zu machen
- Ab Vertragsabschluss 1992 sind etliche Gegenstände des Gepäcks über die Hausratversicherung im Rahmen der Aussenversicherung versichert. Häufig ist die Erstattung auf 10.000 €, oder bis zu 10 % der Versicherungssumme begrenzt. Die beschädigten, zerstörten oder entwendeten Gegenstände müssen sich in einem Gebäude befunden haben. Versicherungsschutz besteht für Einbruch- und Sturmschäden. Es erfolgt die Entschädigung des Neuwerts.
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchsversicherung
- Reisegepäckversicherung
Auf diese Zusatzversicherung kann man verzichten. Für hohen Beitrag gibt es wenig Schutz und Leistung. I.d.R. wird der Versicherer den Einwand eines Mitverschuldens durch die ungenügende Beaufsichtigung der Besitzer anführen. Liegt der z.B. der Mitverschuldensanteil bei 75 %, erhält der Versicherte nur 25 % Erstattung.
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