Spezialstrafrechtsschutzversicherung
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Die Spezialstrafrechtsschutz ist eine wichtige Ergänzung für Privatkunden. Diese beinhaltet Leistungen, die über die normale Strafrechtsschutz hinausgehen.
Hierzu zählen z.B.:
- telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte zu allen Rechtsfragen
- Empfehlung von regionalen spezialisierten Rechtsanwälten
- telefonische Mediation für schnelle außergerichtliche Streitlösung
Notwendigkeit der Spezialstrafrechtsschutz
- Der Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung reicht aus. Die Strafverfolgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen.
- Die private und auch berufliche Existenz ist aufgrund von laufenden Ermittlungsverfahren gefährdet
- Oftmals sehr langwierige und anstrengende Gerichtsverfahren und Ermittlungsverfahren
- Enorme Imageschäden dürfen nicht unterschätzt werden
Vorteile der Spezialstrafrechtsschutz
- Unterstützung für eine frühzeitige und endgültige Beendigung eine Strafverfahrens
- Finanzielle Mittel um spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung beauftragen zu können
- Finanzielle Mittel um Stellungnahmen von Gutachtern zu finanzieren, die nicht erst durch das Gericht veranlasst werden, sondern bereits im Vorfeld zur Verteidigung beauftragt werden
Leistungsarten der Spezialstrafrechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Zeugenbeistand
- Beistand im Verwaltungsrecht
Versicherter Personenkreis
- Versicherungsnehmer
- Ehepartner / Lebenspartner
- minderjährige Kinder
- volljährige Kinder
- Enkelkinder
- Eltern und Großeltern
Versicherungsumfang je nach Versicherer
- unbegrenzte Versicherungssumme
- Strafkaution mit unbegrenzter Versicherungssumme
- Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und auch Verbrechen – solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgte
- keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch einen Strafbefehl
- Versicherungsschutz europaweit im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit
- Versicherungsschutz auch bei anwaltlicher Tätigkeit im Bereich Verwaltungsrecht, wenn dies die Verteidigung im eingeleiteten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützt (Beistand im Verwaltungsrecht)