Rechtsschutzversicherung, Vorsorgerechtsschutz
Definition:
Die Vorsorgerechtsschutz ist die Erweiterung des Deckungsumfangs einer bestehenden Rechtsschutzversicherung für noch nicht bekannte, später eintretende Änderungen der Lebensumstände des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen.
Zeitpunkt:
Die Veränderungen der Lebenssituation sind ab dem Zeitpunkt des Entstehens und meist ohne Wartezeit mitversichert.
Voraussetzungen:
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz ist die rechtzeitige Mitteilung an den Rechtsschutzversicherer über die geänderten oder neu hinzukommenden Risiken. Sowie deren Beginn und Aufnahme in den Versicherungsschutz.
Beitragshöhe:
Im Regelfall fällt kein zusätzlicher Beitrag für die Zusatzleistung an, da diese bereits im Gesamtbeitag für die Rechtsschutzversicherung einkalkuliert wurde.