Vereinshaftpflichtversicherung, versicherte Personen
Version vom 24. Oktober 2018, 11:37 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Unabhängig von der Art des Vereins ist es ratsam die nachfolgenden Personengruppen in den Versicherungsschutz der Vereinshaftpflichtversicherung einzuschließen:
- Mitglieder des Vorstands
- sämtliche Vereinsmitglieder bei der Ausübung von Tätigkeiten zu Vereinszwecken
- Angestellt und Arbeiter des Vereins, auch wenn diese nicht Vereinsmitglied sind
Schlagwort:
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