Rentenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung
Version vom 20. Dezember 2019, 07:10 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen wird, kein Beitrag erhoben.