Krankenversicherung gesetzliche, Lachgasbehandlung beim Zahnarzt
Version vom 28. August 2020, 08:57 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die gesetzlichen Krankenkassen schliessen die Kostenübernahme einer Lachgasbehandlung beim Zahnarzt generell aus.
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Die Kostenübernahme der privaten Krankenversicherung für eine Lachgasbehandlung beim Zahnarzt ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt und kann dem Versicherungsvertrag/Tarifbedingungen entnommen werden.
Schlagwort: Lachgas, Lachgasbehandlung Zahnarzt
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