Kfz Versicherung, Winterreifenpflicht
Version vom 1. Oktober 2020, 07:31 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren.
Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht
⚠️ Es besteht eine situative Winterreifenpflicht.
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