Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung

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XXX Ordentliche Kündigung

Ihren Privatrechtsschutzvertrag können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen, sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist. ⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !

Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadenfalls


Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos



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