Firmenrechtsschutzversicherung, versicherte Personen

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Nicht nur für Sie selbst !

Versichert sind Sie als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich Tätiger. Ebenso sind die Arbeitnehmer mitversichert. Auch Ihre Familienmitglieder, sofern diese in einem Arbeitsverhältnis zu Ihnen stehen, geniessen die Deckung
. Handelt es sich beim Versicherungsnehmer um eine juristische Person, sind die Inhaber/Gesellschafter nicht automatisch versichert. Hinweis: Hier gilt, die Inhaber/Gesellschafter sind namentlich im Vertrag aufzuführen.