Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren
Version vom 12. Oktober 2020, 06:07 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Bei Ablehnung des Rechtsschutzes kann der Versicherungsnehmer versuchen, durch ein Schiedsgutachterverfahren oder durch eine Deckungsklage sein Interesse auf A…“)
Bei Ablehnung des Rechtsschutzes kann der Versicherungsnehmer versuchen, durch ein Schiedsgutachterverfahren oder durch eine Deckungsklage sein Interesse auf Anerkennung des Rechtsschutzes durchzusetzen.