Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren

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Bei Ablehnung des Rechtsschutzes kann der Versicherungsnehmer versuchen, durch ein Schiedsgutachterverfahren oder durch eine Deckungsklage sein Interesse auf Anerkennung des Rechtsschutzes durchzusetzen.


👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel


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