Informationspflichten VVG
Version vom 6. November 2020, 14:05 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Gemäß Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) § 7 und der Informationspflichtenverordnung (VVGInfoV) müssen dem Versicherungsnehmer ganz bestimmte Informationen vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben werden. Es handelt sich hierbei um das Informationspflichtenblatt, dieses enthält Infos zum Versicherer, die Leistungsinhalte des Angebots, Vertragsinfos und den Rechtsweg.
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