Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren
Version vom 8. November 2020, 07:15 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Lehnt der Versicherer die Übernahme des Rechtsschutzfalls ab, besteht die Möglichkeit durch das Schiedsgutachterverfahren, oder durch eine Deckungsklage, durch den Versicherungsnehmer, die Anerkennung der Leistugspflicht zu erreichen.
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👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsablehnung durch Versicherer
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage
Schlagwort: Schiedsgutachten
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