Privatrechtsschutzversicherung
Aufgrund eines Streits im Privatleben, der zu einem Gerichtsverfahren führt, ist es sinnvoll, eine Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben.
Durch die Rechtsschutzversicherungen wird der Versicherungsnehmer von Verfahrenskosten entlastet. Häufig wird erst durch eine Rechtsschutzpolice, wegen der hohen Streitkosten,
ein Rechtsstreit dem Versicherten ermöglicht, ohne auf seine Rechtsansprüche verzichten zu müssen.
Nach dem individuellem Bedarf des Versicherungsnehmers lässt sich der Schutz zusammenstellen.
Versicherbare Rechtsbereiche:
- Privatrechtsschutzversicherung
- Verkehrsrechtschutzversicherung
- Berufsrechtsschutzversicherung / Arbeitsrechtschutzversicherung
- Mieterrechtsschutzversicherung
- Vermieterrechtsschutzversicherung
- Strafrechtsschutzversicherung
- Spezial-Strafrechtsschutzversicherung
- Eherechtsschutzversicherung
- Unterhaltsrechtsschutzversicherung
- Patentrechtsschutzversicherung
Die Privatrechtsschutzversicherung in Kombination mit dem Verkehrs- und Berufsrechtsschutz stellt die Standard-, Grundabsicherung dar.
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