Privatrechtsschutzversicherung, Arbeitsrechtsschutzversicherung

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Die Arbeitsrechtsschutzversicherung kann der Angestellte, Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes abschließen. Für einige Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, und weitere) gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen.

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung wird i.d.R. nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz angeboten.

Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten um


- Abmahnungen,
- Kündigungen,
- Abfindungen,
- ausbleibende Gehälter, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,
- Überstundenvegütungen,
- Streit rund um das Arbeitszeugnis oder andere Arbeitspapiere,

- Jugendschutz, Mutterschutz.



Folgende Leistungen und Kosten übernimmt die Versicherung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten:

eigene Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten, Zeugengelder, Kosten für erforderliche Gutachten, Kosten für Schlichtungsverfahren, Kosten der Gegenseite, falls erforderlich.


nach drei Monaten Wartezeit in Anspruch nehmen.