Subsidärshaftung

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 2. Februar 2021, 08:00 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangez…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen.

Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter anderes hierzu verpflichtet wurde.