Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung
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Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zu Rechtsschutzversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.
Siehe auch: Rechtsschutzversicherung private, Schlagwort: