Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zu Rechtsschutzversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter.

Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich geltend zu machen.

Siehe auch: Rechtsschutzversicherung private,

Schlagwort: