Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Version vom 7. Februar 2021, 11:19 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.
⚠️ Es ist zwischen Pferdehalter und Pferdehüter zu unterscheiden , letztere benötigen eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung.
👁 Siehe auch: Pferdehüterhaftpflichtversicherung
👁 Siehe auch: XXX