Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Reitbeteiligung
Version vom 9. Februar 2021, 06:09 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Das Risiko einer Reitbeteiligung fällt nicht unter das Fremd- u. Gastreiterrisiko.
Die dauernde Reitbeteiligung wird von der Rechtsprechung als Mithaltereigenschaft eingestuft, somit besteht bei vielen Haftpflichtversicherungen keine Leistungspflicht des Versicherers.