Pferdelebensversicherung
Version vom 17. Februar 2021, 15:46 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Nottötung aus wirtschaftlichen Gründen; Krankheiten, die vor Deckungsbeginn dieser Police bestanden, diagnostiziert oder behandelt wurden; Schönheitsfehler; Tod infolge einer Seuche oder Krankheit, für die eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln - auch durch Tierverwertungsanstalten - zu leisten ist oder geleistet werden müsste, wenn sie nicht schuldhaft verwirkt worden wäre. Für Unfallereignisse außerhalb der versicherten Länder sowie Teilnahme an Vielseitigkeits- und Rennsport-Veranstaltungen besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz. Die Teilnahme ist gegen Zuschlag versicherbar.