Reitlehrerhaftpflichtversicherung

Aus Versicherungen.org Wiki
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Die Reitlehrerhaftpflichtversicherung bietet Schutz für

- Reitlehrer
- Fahrlehrer
- Voltigierlehrer
- Reittherapeuten
- Bereiter


  • freiberuflicher Reitlehrer

Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.

  • angestellter Reitlehrer

Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die bestehende Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz stellt.




Angestellte Reitlehrer


Selbständige Reitlehrer