Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 13. Dezember 2016, 19:00 Uhr von Lokseims (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Privathaftpflichtversicherung, Leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit<br /> Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Privathaftpflichtversicherung, Leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit


Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. § 276 2 BGB

Leicht fahrlässig verursachte Schäden sind versichert.


Grob fahrlässig handelt , wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt

Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.

Dies bezieht sich auch auf die Rechtsverletzungen Dritter (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Namens- und Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeits- und Datenschutzrechtsverletzungen). Bei anderen Versicherungen werden oft die grob fahrlässig verursachten Rechtsverletzungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

XXX


Schlagwort: