Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung
Version vom 18. Dezember 2016, 08:37 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung
Gesetzlichen Krankenkassen dürfen keine Rücktransporte nach Deutschland bezahlen.
Der Versicherer nimmt mit der Fluggesellschaft und den Ärzten Kontakt auf um den Rücktransport zu erörtern.
Mit das Wichtigste bei einem Rücktransport: Es sollten "die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und nicht erst bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport vom Versicherer erstattet werden".
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