Privatrechtsschutzversicherung, Vertrags- / Sachenrechtsschutz

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Verträge aus dem privaten Bereich, des täglichen Lebens, führen immer wieder zu Streitigkeiten. Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz hilft bei der Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche.


  • versichert, Gegenstand der Versicherung sind:

- Werksverträge,
- Reparaturverträge,
- Kaufverträge,
- Reisverträge,
- Dienst-/ Beförderungsverträge,
- Streitigkeiten mit Versicherern (nicht aber mit dem eigenem Rechtsschutzversicherer)


  • Ausschlüsse, bestehen bei einigen Vertragsarten

- Mietverträge
- Arbeitsverträge
- als Mitglied verschiedenster Einrichtungen,

⚠️ Mietrechtsschutz und Arbeits-, Berufsrechtsschutz sind aber separat versicherbar.


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