Hundehaftpflichtversicherung, Brut- und Setzzeit
Version vom 1. April 2021, 08:23 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Brut- und Setzzeit bezeichnet die Zeitdauer in dem die Wildtiere den Nachwuchs bekommen. In dieser Zeit müssen Hunde, in der Stadt wie auch auf dem Land, an die Leine genommen werden. Das gleiche gilt für Wälder und Waldgebiete. Wird gegen die Vorschriften verstoßen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Für die einzelnen Bundesländer gelten unterschiedliche Regelungen.
Bundesland | Vorschriften | Bemerkungen |
---|---|---|
Baden Württemberg | keine Leinenpflicht | |
Bayern | keine Leinenpflicht | |
Berlin | Leinenpflicht | ganzjährig |
Brandenburg | Leinenpflicht | ganzjährig, Leinenlänge maximal 2 Meter |
Bremen | Leinenpflicht | vom 15.3. bis 15.7. des Jahres |
Hamburg | Leinenpflicht | ganzjährig |
Hessen | teilweise Leinenpflicht | in nur wenigen Gemeinden 1.3.- 30.6. des Jahres |
Mecklenburg Vorpommern | Leinenpflicht | ganzjährig |
Niedersachsen | Leinenpflicht | 1.4. bis 15.7. des Jahres |
Nordrhein Westfalenl | keine allgemeine Leinenpflicht | in wenigen Gemeinden als Ausnahme |
Rheinland Pfalz | keine allgemeine Leinenpflicht | in wenigen Gemeinden als Ausnahme |
Saarland | Leinenpflicht | 1.3. bis 30.6. des Jahres |
Sachsen | keine allgemeine Leinenpflicht | in wenigen Gemeinden als Ausnahme |
Sachsen Anhalt | Leinenpflicht | 1.3. bis 15.7. des Jahres |
Schleswig Holstein | Leinenpflicht | ganzjährig in Waldgebieten |
Thüringen | Leinenpflicht | ganzjährig in Waldgebieten |
Bitte beachten Sie, dass sich hier über das Jahr Änderungen ergeben können.
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