Berufsunfähigkeitsversicherung, Arztanordnungsklausel

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Die Arztanordnungsklausel besagt, dass der Versicherte die vom Arzt angeordneten, empfohlenen und zumutbaren Therapien zur Behandlung der Erkrankung auch durchführen muss. Geschieht dies nicht, kann der Versicherer seine Leistungen kürzen.


Der bedingungsgemäße Verzicht des Versicherers auf diese Klausel ist für den VN sehr vorteilhaft und sollte immer vereinbart werden.



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Schlagwort: Berufsunfähigkeitsversicherung Klausel
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