Kutsch- und Schlittenfahrten gewerblich
Version vom 2. April 2021, 11:20 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Für gewerblich stattfindende Kutschfahrten ist gesonderter Haftpflicht - Versicherungsschutz notwendig.
Bestimmend für die Prämie ist das Fahrplatzangebot der Kutsche. Anpassungen nach oben wie unten sind jederzeit möglich.
Eigenschäden an der Kutsche, dem Schlitten sind i.d.R. nicht versichert.
👁 Siehe auch:
Eigenschaden
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Schlagwort: Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht