Eigenschaden
Version vom 13. April 2021, 11:09 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Wenn einer anderen Person ein Schaden zufügst wird, muss der Schädigen hierfür aufkommen. Entsteht dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden, dann bezeichnet man dies als Eigenschaden. Die Haftpflichtversicherung schließt Eigenschäden i.d.R. aus, es besteht keine Leistungspflicht des Versicherers.
👁 Siehe auch:
Fremdschaden
Eigenschadenversicherung
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