Unfallversicherung private, Versicherungsvergleich

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Der Weg zur privaten Unfallversicherung führt meist über einen Versicherungsvergleich. Denn mit einem Versicherungsvergleich findet man eine leistungsstarke private Unfallversicherung zu guten Konditionen. Beim Versicherungsvergleich werden nur wenige Angaben zur versicherten Person und dem gewünschten Leistungsumfang benötigt. Der Unfallversicherungsvergleich erstellt in wenigen Augenblicken eine Ergebnisliste der Unfallversicherungstarife. Der Versicherungssuchende erspart sich durch den Versicherungsvergleich eine mühsame Recherche und Angebotseinholung bei diversen Versicherungsunternehmen. Zudem stellt die Ergebnisliste die oftmals hohen Prämienunterschiede der einzelnen Versicherer auf einen Blick dar. Zwischen dem günstigsten Tarifangebot und dem teuersten Tarifangebot können bis zu 70 % an Prämienunterschied bestehen.

Im Regelfall beinhalten die Ergebnislisten unterschiedliche Tarifangebote. Daher ist es zu empfehlen, mehrere Versicherungsvergleiche bei unterschiedlichen Anbietern durchzuführen. Im Regelfall kann die private Unfallversicherung direkt online aus der Ergebnisliste heraus online abgeschlossen werden.

Ganz wichtig zu wissen ist, dass auch bei einem Online-Abschluss, die Fragen nach dem Gesundheitszustand, sowie alle anderen Fragen, durch den Versicherungsnehmer bzw. der zu versichernden Person, wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten sind. Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist es dem Versicherer sonst möglich die vertraglich vereinbarten Leistungen zu kürzen bzw. die Leistung komplett abzulehnen.

  • Die Beitragshöhe zur privaten Unfallversicherung richtet sich nach den nachfolgenden Kriterien:

- Eintrittsalter der zu versichernden Person
- Beruf der zu versichernden Person
- Hobbies der zu versichernden Person
- Gesundheitszustand der zu versichernden Person
- Gewünschte Versicherungssumme/-leistungen


Die private Unfallversicherung leistet, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, weltweit und rund um die Uhr – 24/7. Der Versicherungsnehmer erhält die vereinbarte Versicherungsleistung in Form einer Kapitalleistung und/oder Rente wenn der Versicherungsfall durch die versicherte Person ausgelöst wurde.

  • Definition Unfallereignis

Der Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall. Der Unfall ist im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) in §178 Abs. 2 Satz1 definiert:

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Im Regelfall wird der Versicherungsschutz durch die nachfolgende Definition erweitert. Versicherungsschutz besteht für Fälle, bei denen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäue ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen.

Der Versicherungsumfang kann durch den Einschluss besonderer Bedingungen erweitert werden. Hierdurch können versichert werden:

  • Tauchtypische Erkrankungen
  • erstmaliges Auftreten eine bestimmten Erkrankung (z.B. Herzinfarkt, Krebserkrankung)
  • Schutz bei Kinderinvalidität, ungeachtet der Ursachen


Versicherungsleistung der Unfallversicherungen

Die Leistung der Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung einer dauerhaften Beeinträchtigung der geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit der versicherten Person als Folge eines Unfalls.

Im Regelfall erfolgt die Absicherung als einmalige Kapitalzahlung oder als lebenslange Rentenzahlung. Durch die Vereinbarung einer Progression kann sichergestellt werden, dass bei der Feststellung eines höheren Invaliditätsgrades die Invaliditätsleistung überproportional ansteigt. Die Höhe der Invalidität wird mittels der vertraglich vereinbarten Gliedertaxe festgelegt.

Ferner kann neben der Invalidität auch der Tod als Unfallfolge gegen einen Mehrbeitrag versichert werden. Die Todesfalleistung wird fällig, wenn die versicherten Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis an den Unfallfolgen verstirbt.

Zur Überbrückung des Finanzbedarfes bis zur Auszahlung der Invaliditätsleistung kann eine Übergangsleistung vereinbart werden. Dies ist ein fest vereinbarter Betrag, der bei schweren Verletzungen fällig wird unter der Voraussetzung, dass die Leistungsfähigkeit der versicherten Person aufgrund der Unfallfolgen erheblich beeinträchtigt sind.

Die sog. Sofortleistung wird angeboten und ein fester Kapitalbetrag bei bestimmten schweren Verletzungsarten fällig. Bei genau definierten Verletzungen wird ein fester Prozentsatz der versicherten Schmerzensgeldsumme als vertraglich vereinbartes Schmerzensgeld durch den Versicherer ausgezahlt.

Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Tag des stationären Aufenthalts im Krankenhaus gezahlt. Im Anschluss wird das Genesungsgeld ausgezahlt und richtet sich von der Zahlungsdauer nach der Anzahl der Aufenthaltstage im Krankenhaus bei stationärer Unterbringung.

Weitere Leistungsarten der privaten Unfallversicherung sind der Ausgleich der Kosten für kosmetische Operationen sowie die anteilige Erstattung von unfallbedingten Bergungskosten, welche von der Krankenkasse nur teilweise oder nicht ersetzt werden.


  • Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr auch Prämienrückgewähr genannt sind die Beitragsaufwendungen für den Versicherungsnehmer wesentlich höher als im Vergleich zur „normalen Unfallversicherung“. Die Unfallversicherung mit Beitagsrückgewähr stellt eine besondere Versicherungsform dar und ist im wesentlichen eine Kombination aus Unfallversicherung und Lebensversicherung.


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