Die Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, tritt im Schadensfall keine Haftpflichtversicherung (auch nicht die Privathaftpflichtversicherung) ein, es sei denn, es besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung. Die Vereinshaftpflichtversicherung zählt zur wichtigsten Grundabsicherung eines Vereins.
Siehe auch: https://www.vereinshaftpflichtversicherung.org)
- Gesamtschuldnerische Haftung - Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereins
Die Haftung des Vereinsvorstandes und des Vereines gegenüber Dritten erfolgt im Regelfall gesamtschuldnerisch. Im Extremfall, also wenn der Verein mittellos ist, haftet der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen.
- Leistungen des Versicherers
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Mietsachschäden (i.d.R.)
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ist versichert
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ist nicht versichert, versicherbar
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Leistungsinhalte |
Vereinshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) |
Vereinshaftpflicht mit D & O Absicherung
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Versicherungsschutz für Tätigkeiten, die dem Satzungszweck dienen |
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Absicherung bei gesetzlichen und vertraglichen Haftpflichtansprüchen |
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Absicherung bei öffentlich-rechtlichen Haftungsansprüchen |
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Versicherungsschutz bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten |
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Absicherung bei Verletzung von Schutz- und Urheberrechten |
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Absicherung bei Verletzung von Persönlichkeits- und Lizenzrechten |
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Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten (passiver Rechtsschutz) |
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Versicherungsschutz für Vertrauensschäden |
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Unterstützung bei der Abwicklung berechtigter Ansprüche |
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Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche |
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Umfassender Versicherungsschutz für Vermögensschäden |
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Weltweiter Versicherungsschutz |
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Persönliches Vermögen der Vereinsvorstände |
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Versicherte Personen |
Vereinshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) |
Vereinshaftpflicht mit D & O Absicherung
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Mitglieder der geschäftsführenden Organe |
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Mitarbeiter des Vereins (Ehrenamtlicher und Angestellter) |
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Vereinsvorstand |
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Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:
- die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr,
- Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder,)
- erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt)
- und weitere.
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Hierauf ist bei einer Vereinshaftpflichtversicherung unbedingt zu achten.
Die Höhe der Versicherungssumme sollte so bemessen sein, dass wirklich allen Schadenersatzforderungen Dritter nachgekommen werden kann. D.h., je größer der Verein, die Mitgliederzahl, desto höher sollte die Deckungssumme ausfallen um allen Ansprüchen (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) auch gerecht zu werden. Es wird i.d.R. eine Versicherungssumme in Höhe von10 Mio. empfohlen.
Eine Unterversicherung sollte unbedingt vermieden werden, da ansonsten der Verein, die Verantwortlichen finanziell belangt werden.
Ehrenamtlich Tätige und Helfer gehören in den Versicherungsschutz mit einbezogen.
Die Leistungen der Versicherer differieren. Es gilt zu vergleichen.
Bedienen Sie sich der Fachkenntnis eines Versicherungsmaklers, der sich mit dem Thema Vereinsversicherung auskennt. Er wird entsprechend der Vereinsaktivitäten den Vertrag richtig ausgestalten.
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- Unterschied Vereinshaftpflichtversicherung und Vereinsrechtsschutzversicherung
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Die Vereinsrechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem Verein aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
Siehe auch:
Vereinshaftpflichtversicherung, Schadenbeispiele
Vereinsrechtsschutzversicherung
Vereinsunfallversicherung
Vereinsreiseversicherung
D&O
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