Allmählichkeitsschaden

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Fortwährende Einwirkung durch Temperatur, Nässe, Dämpfe, Gase und auch Rauch und Ruß führen zu Allmählichtkeitsschäden. Der Beginn und tatsächliche Zeitpunkt des Schadens lassen sich meistens nicht festlegen.

Diese Schäden sind i.d.R. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Als Zusatzdeckung aber oftmals versicherbar.

Ausnahmen gibt es bei der Gebäudeversicherung und der Umwelthaftpflichtversicherung.


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