Unfallversicherung private, Sturz

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Kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen, wenn der Versicherte ohne Einwirkung von außen stürzt und sich hierbei zu Schaden kommt. Es liegt nur dann ein Unfall vor, wenn auch irgendeine Form der Außeneinwirkung vorgelegen hat.


Siehe auch:
Unfallversicherung private, Definition Unfall
Unfallversicherung private, Eigenbewegungsschaden


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