Hausratversicherung, Versicherungsort

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 12. September 2021, 09:27 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung des Kunden. Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung auch Terrassen, Balkone und Loggien. Versicherungsort sind auch gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus, zum Beispiel Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller. Meist ist auch Hausrat, der in Nebengebäuden auf dem gleichen Grundstück lagert, mitversichert. Garagen, die sich in unmittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden, stehen der Wohnung gleich.

⚠️ Klären Sie inwieweit ihre Garage unter den Versicherungsschutz fällt. Die Eigenschaft "unmittelbar" wird unterschiedlich ausgelegt.


Siehe auch:
Hausratversicherung, Aussenversicherung


 Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen                                               zur Hauptseite 


Bim pim v02.png


















Schlagwort: Versicherungsort, Außenversicherung

.-.-.-.