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Das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres stellt eine Rechengröße, Bezugsgröße dar. In der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt sie den Beitrag (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage) sowie das Mindestarbeitsentgelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt sie die Beitragshöhe Selbstständiger und auch von Pflegepersonen.
Sozialversicherung Bezugsgrößen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
# | Beschreibung | Hinweis | Basis | Wert | Jahr |
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1 | Sozialversicherung Bezugs-, Rechengrößen GKV und GRV | § 18 SGB IV | |||
1.1 | Sozialversicherung Bezugsgröße West - GRV | jährlich | € | ||
1.2 | Sozialversicherung Bezugsgröße West - GRV | monatlich | € | ||
1.3 | Sozialversicherung Bezugsgröße Ost - GKV | jährlich | € | ||
1.4 | Sozialversicherung Bezugsgröße Ost - GKV | monatlich | € |