Betriebshaftpflichtversicherung, Erfüllungsschaden
Version vom 22. März 2022, 10:13 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Wird eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht, spricht man von einem Vertragserfüllungsschaden oder auch von Erfüllungsfolgeschäden.
Beispiel: Ein Programmierauftrag wird nicht in der vereinbarten Zeit abgeschlossen. Der Auftraggeber erleidet hierdurch Umsatzrückgänge.
Die überwiegende Zahl der Versicherer schliessen Haftpflichtansprüche auf Grund von Erfüllungsschäden aus, nur einige wenige ein.
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