Kapitallebensversicherung
Version vom 22. Januar 2017, 14:30 Uhr von Lokseims (Diskussion | Beiträge)
Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf des Vertrages an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Schlagwort: Kapitallebensversicherungen, Erlebensfallversicherung