Firmenrechtsschutzversicherung, Diskriminierungsrechtsschutz
Version vom 14. August 2022, 15:31 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Grundlage dieses Bereiches ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wer gegen dieses verstößt begibt sich in die Gefahr wegen Diskriminierung (Geschlecht, Hautfarbe, Alter und mehr) sich zu verantworten.
Immer mehr Kunden wie auch Mitarbeiter machen Gebrauch vom Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und klagen auf Schadenersatz. Für jeden Betrieb wie dem Selbständigen die Personal beschäftigen, insbesondere mit ausländischen Arbeitnehmern, gewinnt dieser Schutz an Bedeutung.
Alle Einträge zur Firmenrechtsschutzversicherung anzeigen zur Hauptseite
-.-.-.-