Graffitiversicherung

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  • Graffiti aus rechtlicher Sicht
Das illegale Anbringen eines Graffitis ist eine Sachbeschädigung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Auch hier gilt, dass der Schadenverursacher - also der Graffiti-Sprayer - zum Schadensersatz verpflichtet ist.


  • Graffiti-Versicherung Haftung
Der Sprayer ist jedoch in den seltensten Fällen zu ermitteln und so muss der Hausbesitzer selbst für die Kosten der Entfernung des Graffitis aufkommen. Die sog. Graffiti-Versicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung und Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand.
In einigen Wohngebäude-Tarifen ist das Graffiti-Risiko ein Bestandteil des Versicherungsschutzes, jedoch mit meist erheblichen Einschränkungen. Hierzu zählen u.a. dass eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, oder, dass für die Beseitigung von Graffiti-Schäden eine Erstattungshöchstgrenze im Vertrag vereinbart ist.


  • Leistungen der Graffiti-Versicherung
- Reinigungskosten
- Kosten für den neuen Anstrich
- Kosten für das Verputzen von Wänden


  • Kosten der Graffiti-Versicherung
Bei einem gewerblich genutzten Gebäude oder einem vermieteten Gebäude, muss die Graffiti-Versicherung über eine Deckungserweiterung und damit zur Folge über einen höheren Beitrag als Zusatzpolice in den Vertrag mit eingeschlossen werden.


  • Leistungsunterschiede bei ausgewählten Versicherungsgesellschaften
Gesellschaft maximal Entschädigungsgrenze jährlich Selbstbeteiligung
Condor 3.000 Euro je Schadensfall 250 Euro je Schadensfall
Grundeigentümer Versicherung 1 % der Versicherungssumme 150 Euro je Schadensfall
VHV 10.000 Euro je Schadensfall 500 Euro je Schadensfall


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Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
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Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)

Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


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