Unfallversicherung private, Invaliditätsleistung / Progression / Invaliditätsentschädigung
DIe Invaliditätsleistung der Unfallversicherung ist Hauptbestandteil der Versicherung. Über die Gliedertaxe wird der Grad der Invalidität bemessen. MIt dem Faktor der Progressionsstaffel, unter Zugrundelegung der vereinbarten Versicherungsgrundsumme wird die Höhe der zur Zahlung anstehenden Invaliditätsentschädigung ermittelt. Den einzelnen Körperbereichen/Körperteilen wird über die Gliedertaxe ein prozentualer Invaliditätsgrad zugeordnet.
Beispiel: XXX
Die Grundversicherungssumme der privaten Unfallversicherung beträgt € 100.000 Euro.
Es ist keine Progression vereinbart.
Nach einem Unfall ist der rechte Arm vollständig gelähmt. DIe Gliedertaxe weist einen Invaliditätsgrad von 40 Prozent aus.
Als Invaliditätsentschädigung werden € 40.000 gezahlt.
XXX
500 %
Invaliditätsgrad Prozentualer Anteil der Invaliditätssumme
100
25 % 25 25 25 25
30 % 30 35 40 50
40 % 40 55 70 100
50 % 50 75 100 150
60 % 60 105 150 220
70 % 70 135 200 290
80 % 80 165 250 360
90 % 90 195 300 430
100 % 100 225
Schlagwort: Invalidität, Gliedertaxe, Progressionsstaffel, Invaliditätsleistung