Privathaftpflichtversicherung, Sonderausgaben
Version vom 6. Februar 2023, 07:12 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Beiträge zur Haftpflichtversicherungen können von den Einkünften abgezogen werden. Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können Sie als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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