Unfallversicherung private, für Taucher

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Bei der Ausübung des Tauchsport kommt es auch bei erfahrenen Tauchern immer wieder zu Tauchunfällen, oftmals mit tödlichem Ausgang. Das Risiko lässt sich minimieren, jedoch trotzt guter Planung des Tauchgangs nicht ausschliessen. Im Rahmen der Definition eines Unfalles fällt ein Tauchsportunfall nicht unter den Versicherungsschutz der normalen Unfallversicherung. Für jeden Taucher ist es daher empfehlenswert, den Versicherungsschutz der evtl. bereits bestehenden Unfallversicherung zu überprüfen bzw. eine speziell zugeschnittene Unfallversicherung für Taucher zu vereinbaren.

Die private Unfallversicherung für Taucher sollte die nachfolgenden Leistungskriterien enthalten:

  • Absicherung für bleibende Schäden
  • Absicherung des Todesfalles
  • Absicherung der Bergungskosten

Im Versicherungsschutz sollte die Absicherung des Tauchverhaltens beinhaltet sein. Insbesondere, wenn Höhlentauchen, Wracktauchen oder Mischgastauchen ausgeführt wird. Eine vertraglich vereinbarte Tiefenbegrenzung ist für den Versicherungsschutz von relevanter Bedeutung.

Grundsätzlich kann auch ohne eine entsprechende Unfallversicherung für Taucher getaucht werden. Jedoch verlangen mittlerweile immer mehr Tauchzentren den Nachweis einer speziellen Tauchversicherung, insbesondere bei sog. Tauchkreuzfahrten. Zum Nachweis sind die nachfolgenden Kriterien wichtig:

  • Kostenübernahme für Bergung und Rücktransport
  • Kostenübernahmen für Suchaktionen und Behandlungen
  • Versicherungsunterlagen in englischer Sprache (speziell der Leistungsnachweis)
  • 24-Holine des Versicherers – englischsprachig

Zu den international anerkannten Unfallversicherungen für Taucher zählen:


Tauchversicherer:

  • diveassure [1]
  • Divers Alert Network – DAN,
  • Aqua-Med [2]
  • Tauchsport – Versicherung des VDST.


Schlagwort:Tauchversicherung, Tauchversicherungen, Versicherung für Taucher, Taucherunfallversicherung