Krankenversicherung gesetzliche, Jahresverdienstgrenze
Version vom 7. Februar 2017, 11:37 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Jahresverdienstgrenze regelt, ab welcher Höhe des jährlichen Arbeitseinkommens ein Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr betroffen ist und in der Privaten Krankenversicherung aufgenommen werden kann. Zur Ermittlung des Jahresverdienstes wird das vertraglich vereinbarte Bruttojahresgehalt herangezogen. Falls ein Monatsgehalt vereinbart ist, wird das zwölffache des letzten Monatsgehaltes hochgerechnet. Zusätzlich werden Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und ähnliche Zuschläge bzw. Gratifikationen berücksichtigt.
Die Jahresverdienstgrenze beträgt für das Jahr XXX XXX
Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsbemessungsgrenze
Alle Einträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anzeigen
Schlagwort: Jahresverdienstgrenze