Kapitallebensversicherung
Version vom 13. März 2017, 09:51 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf des Vertrages an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.
👁 Siehe auch: Lebensversicherung / Arten
Schlagwort: Kapitallebensversicherungen, Erlebensfallversicherung