Pflegezusatzversicherung private
Version vom 13. März 2017, 19:03 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, ob gesetzliche oder private, reichen zur Kostendeckung nicht aus. Versicherte die pflegebürftig sind, werden auf Ersparnisse zurückgreifen müssen. Im schlimmsten Fall sind die Kinder verpflichtet die nicht gedeckten Pflegekosten zu übernehmen. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind vom Gesetzgeber vorgegeben und stellen daher nur eine Grundversorgung dar.
Die private Pflegezusatzversicherung schliesst diese Deckungslücken.
Alle Einträge zur privaten Pflegezusatzversicherung anzeigen
Schlagwort: Pflegezusatzversicherung, Pflegezusatzversicherungen, Pflegerentenversicherung, Pflegetaggeldversicherung, Pflegekostenversicherung