Umgekehrte Beweislast
Version vom 18. März 2017, 12:58 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung (All-Risk-Police). Hier ist der Versicherer beweispflichtig, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.
Hinweis: Diese Regelung ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.
👁 Siehe auch: Allgefahrendeckung / Allriskpolice
Schlagwort: Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, Allriskpolice